Krankenhauszukunftsgesetz
Der Ausbau der Digitalisierung in den Krankenhäusern ist ein notwendiger Schritt für die Zukunftssicherheit des Gesundheitssystems insgesamt. Insbesondere die Covid-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass in den vergangenen Jahren zu wenig in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert wurde. Bund und Länder wollen im Rahmen des Krankenhaus-Zukunfts-Gesetzes (KHZG) mit erheblichen Investitionen die Digitalisierung der deutschen Krankenhäuser unterstützen, um diese für aktuelle und künftige Versorgungsprozesse intern wie auch sektorübergreifend gut und sicher aufzustellen.
Das Ziel des Krankenhauszukunftsgesetzes ist unter anderem, die Modernisierung der Krankenhäuser mit Blick auf die stationäre Notfallversorgung voranzutreiben. Darüber hinaus liegt ein besonderer Fokus auf der Digitalisierung der Krankenhäuser und eine Ausgestaltung dessen in Form von bundesweiten Standards. Damit wird ein höherer Grad der Vernetzung innerhalb des Gesundheitswesens angestrebt und die Patientenversorgung verbessert. Die Finanzmittel des Krankenhauszukunftsfonds werden durch die europäische Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert. Das Fördervolumen des Bundes beträgt 3 Mrd. Euro, das der Länder insgesamt 1,3 Mrd. Euro. Bundesweit wurden bis Anfang November 2024 nach BAS-Angaben 6070 Anträge gestellt, aus Bayern 1467.
Nähere Informationen unter
https://www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenhauszukunftsfonds-1/
Folgende Fördertatbestände hat der RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt beantragt:
Fördertatbestand 1 „Notaufnahme“:
Anpassung der technischen / informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses an den jeweils aktuellen Stand der Technik (§ 19 Abs. 1 Satz 1Nr 1KHSFV)
Die Anpassung der Notaufnahme an den aktuellen Stand der Technik ist entscheidend, um ab dem ersten Kontakt am „Point of Care“ eine lückenlose Dokumentation aller zu einem Patienten bzw. einer Patientin erhobenen Daten zu ermöglichen. Derzeit stellt der Bereich der Notaufnahme noch eine „Dateninsel“ im Krankenhausumfeld dar. Dies betrifft sowohl den präklinischen Bereich, d.h. die durch den Rettungsdienst erhobenen Daten, als auch die Notaufnahme selbst. Einmal erhobene Daten stehen nicht automatisiert im Behandlungsverlauf zur Verfügung, sondern müssen manuell übertragen werden, was das Risiko von fehlerhaften Übertragungen und fehlenden Daten erhöht. Hinzu kommt der manuelle Mehraufwand durch Mehrfacherfassungen. Das Vorhaben hat zum Ziel, durch die Ausstattung mit entsprechenden Geräten im Bereich Vitaldaten-Monitoring eine nahtlose Erfassung und Übertragung der erfassten Daten zu schaffen, sowie durch eine Datenintegrations- Plattform die automatisierte Übernahme in das Krankenhausinformationssystem zu ermöglichen. Einmal erhobene Daten stehen somit allen nachfolgenden Behandlungseinheiten und in allen nachfolgenden Behandlungsschritten zur Verfügung. Hierdurch wird unmittelbar mit Behandlungsbeginn die informationstechnische Grundlage geschaffen, um alle Informationen auch im weiteren Behandlungsverlauf zur Verfügung zu haben. Dies führt zu einer Reduktion von Übertragungsfehlern, das Pflegepersonal wird von Routineaufgaben entlastet und sämtliche Daten stehen für die weitere Therapieplanung und Behandlung zur Verfügung. Insbesondere im Bereich der Notaufnahme, die durch einen hohen Patientendurchsatz und im Sinne der Dringlichkeit von Behandlungen einem besonderen zeitlichen Druck unterliegt, kommt dem Umstand einer gesteigerten Dokumentationssicherheit und der Entlastung von Routineaufgaben eine besondere Bedeutung zu. Durch diese Datenweiterleitung und -bearbeitung werden Netzwerke zur hocheffizienten Patientenversorgung gebildet. So bleibt den Teams mehr Zeit sich darauf zu konzentrieren, welche Behandlung der Patient benötigt und für lebensrettende Maßnahmen. Behandlungszeiten können so verkürzt werden und es kann eine Fokussierung auf das Wesentliche erfolgen – den Patienten.
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Fördertatbestand 2 „Patientenportale“:
Patientenportale für digitale Aufnahme- und Entlassmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr 2 KHSFV)
Der zweite FTB umfasst die Einführung von digitalen Patientenportalen, um den Informationsaustausch zu beschleunigen. Hierbei werden digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlassungs-, sowie Überleitungsmanagement behandelt.
Das vorliegende Projekt hat als Ziel, für den Träger ein patientengeführtes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Aufklärung und Information sowie zum digitalen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann.
Für den Patienten und die Klinik ist es ein wichtiger Mehrwert, behandlungsrelevante Dokumente der Klinik vorab bereitzustellen. Aktuell kann ein Patient relevante Verträge und Aufklärungsbögen erst zu Beginn seines klinischen Aufenthaltes innerhalb der Klinik ausfüllen. Des Weiteren können sowohl vor, während und nach dem Aufenthalt Doppeldokumentationen und unnötige Wartezeiten durch ineffiziente Informationsstrukturen und fehlende digitale Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Patient und Klinik entstehen. Das vorliegende Vorhaben hat als Ziel, für die Klinik ein patientengeführtes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Aufklärung und Information sowie zum digitalen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann. Durch die Entwicklung eines Patientenportals und die Integration eines Onlineterminmanagements sowie eines digitalen Entlassmanagements soll bis 2024 eine sektorenübergreifende Digitalisierung der Bereiche Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, sowie Entlassungs- und Überleitungsmanagement erfolgen. Für das Aufnahmemanagement werden mit der Plattform zusätzliche Funktionalitäten ermöglicht, wie bspw. Online-Terminmanagement für Zuweiser und Patienten, Online Kursbuchung und Ausbau der Videosprechstunden. Es können vorab Unterlagen zwischen Klinik und Patient ausgetauscht werden und während des Aufenthaltes Aufklärungen und Einwilligungen des Patienten digital erfasst werden. Das Aufrufmanagementsystem in der Klinik ermöglicht einen Self Service Check In und reduziert unnötige Wartezeiten. Mit dem Ausbau des digitalen Entlassmanagement wird eine digitale und effiziente bidirektionale Kommunikation zwischen Entlassmanagement der Klinik und geeigneten Leistungserbringern geschaffen. Hierzu werden Schnittstellen zum KIS-System und zur elektronischen Patientenakte entwickelt.
Die Einführung von Terminmanagement, Patientenaufrufsystem, digitaler Aufklärung, Patientenportal und Entlassmanagement verbessern somit Versorgungsqualität und Patientensicherheit erheblich.
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Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“:
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)
Dieser FTB hat die Förderung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation, sowie eine Verringerung des generellen Aufwands zum Ziel. Hierzu gehört beispielsweise die Implementierung von sprachassistierten Systemen.
Ziel des Projekts ist die Erweiterung der digitalen Kurvenführung und Pflegedokumentation nach ePA-CC/LEP für eine durchgängige digitale und organisatorisch interoperable Dokumentation mit Anbindung an die vorhandene elektronische Akte des Patienten.
Das Projekt des FTB 3a umfasst die Erweiterung des KIS selbst und die Vernetzung von Sub- und Bildspeichersystemen und Medizingeräten in das KIS zur Sicherstellung der vollständigen Behandlungsdokumentation und Vermeidung von Doppeldokumentation. Die Funktion der Spracherkennung zur Pflege- & Behandlungsdokumentation ist integriert nutzbar.
Um einen möglichst hohen Automatisierungsgrad der Abläufe nahtlos umzusetzen, ist eine durchgehend digitale, syntaktisch und semantisch interoperable Pflegedokumentation wesentlich.
Die Einführung der digitalen Kurvenführung und Pflegedokumentation nach ePA-AC/LEP ermöglicht eine durchgängige digitale und organisatorisch interoperable Dokumentation mit Anbindung an die vorhandene elektronische Akte des Patienten. Durch die Integration in das Krankenhausinformationssystem wird die bisher auf Papier erfasste Pflegedokumentation und Maßnahmenplanung direkt in der elektronischen Akte des Patienten vorgenommen. Mit der Methode ePA-AC führen wir eine anerkannte Assessment-basierte Pflegedokumentation ein, aus der individuell auf den Patientenzustand passende Pflegemaßnahmen abgeleitet werden können. Dies beinhaltet eine Risikobewertung der Patienten und To-do-Listen der abzuarbeitenden Pflegemaßnahmen. Die abgeleiteten Maßnahmen entsprechen dabei dem Standard LEP (Leistungserfassung in der Pflege). Sowohl das Assessmentergebnis in Form von Risikoprofilen, als auch die abzuarbeitenden Maßnahmen werden in die digitale Kurve integriert. Somit wird die vollständige Digitalisierung der Visite, der Anordnung von Therapie- und Pflegeleistungen, sowie die Dokumentation der Durchführung von Pflegemaßnahmen erreicht. Durch den Ausbau der mobilen Endgeräte wird eine Dokumentation, auch sprachgestützt, direkt am Bett erreicht.
Der Einsatz von Spot-Monitoren ermöglicht die drahtlose Übertragung der Vitalwerte direkt vom Patienten in Verbindung mit einer Patientenidentifizierung anhand von Barcodes und bidirektionaler Verifizierung in das KIS-System. Dies verringert Übertragungsfehler und erhöht die Patientensicherheit. Die Einführung dieser Maßnahmen bedeutet mehr Zeit für die Betreuung von Patienten durch schnellere und bereichsübergreifende Verfügbarkeit der Daten, wodurch die Behandlungsqualität steigt und die Behandlungs- und Patientensicherheit erhöht wird.
Das Projekt des FTB 3b umfasst die Erweiterung des KIS selbst und die Vernetzung von Sub- und Bildspeichersystemen und Medizingeräten in das KIS zur Sicherstellung der vollständigen Behandlungsdokumentation und Vermeidung von Doppeldokumentation. Die Funktion der Spracherkennung zur Pflege- & Behandlungsdokumentation ist integriert nutzbar.
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Fördertatbestand 4 „Entscheidungsunterstützungssysteme“:
Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 KHSFV)
Zu diesem FTB zählt die Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen. Dieser FTB zielt auf die Unterstützung medizinischen Fachpersonals beim täglichen Treffen wichtiger Entscheidungen ab. Hierzu gehört in etwa die Wahl der richtigen Therapie oder Medikation.
Das Vorhaben des FTB 4a zielt auf die Einführung eines klinischen Entscheidungsunterstützungssystems in der klinischen Routine ab.
Die Medizin der Zukunft braucht aktive, intelligente Technologien, die helfen, Informations- und Datenflut in Bezug auf den individuellen Patienten zu sichten, zu verdichten, zu interpretieren und in konkrete, wenn möglich leitlinienkonforme Handlungsempfehlungen umzuwandeln. Das Gesamtvorhaben zielt auf die Einführung eines klinischen Entscheidungsunterstützungssystems in der klinischen Routine ab. Aufbauend auf dem KIS-System wird eine zentrale Sicht für die Aggregation und Auswertung von den im KIS erhobenen und dokumentierten klinischen Daten geschaffen. Hierfür wird ein Clinical Data Repository für die Klinik aufgebaut. Dies ermöglicht die strukturierte Aggregation der angebunden heterogenen medizinischen Subsysteme in Echtzeit (z.B. Laborsysteme, Medikation, Medizintechnik). Zur Aggregation der Daten werden anerkannte technologisch gängige Standards wie FHIR oder HL7 und anerkannte semantische Standards wie LOINC oder SNOMED CT validiert, um die verschiedenen eingehenden Datenformate zu vereinheitlichen und diese somit effektiv nutzbar zu machen.
Auf Basis der zu integrierenden Daten werden Algorithmen und Applikationen/Views implementiert, um erste klinische Entscheidungsunterstützungsangebote für den klinischen und administrativen Prozess zu realisieren. Dies können u.a. sein: Unterstützung bei der Haupt- und Nebendiagnose, Vorschläge von bestmöglichen Therapien sowie optimaler Medikation und Verweildaueroptimierung für Patienten und Kostenträger. Gleichzeitig wird eine Rück-Verlinkung der Ergebnisse der Algorithmen in das Arbeitsplatzsystem des klinischen Personals übergeben und in die elektronische Patientenakte überführt. Dieser gewünschte Feedback Loop unterstützt die Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung des individuellen Patienten. Durch das Projekt können im Gesamtsystem die Behandlungsqualität, Patientensicherheit, der Datenaustausch aber auch Kosten konsequent optimiert werden.
Mitarbeiter werden im Dokumentationsaufwand entlastet und die Prozessqualität der Behandlung und deren Ergebnis insgesamt gesteigert. Eine spezielle automatisierte, klinische Entscheidungsunterstützung wird für ein bedarfs- und leitliniengerechtes Energiemanagement beatmeter und spontan atmender Intensivpatienten beantragt. Ein digitales Kalorimetriesystem erhebt den tatsächlichen Ruheenergiebedarf durch Messung des Sauerstoffverbrauchs, der Kohlendioxidproduktion und weiterer Stoffwechselparameter. Die Daten werden in strukturierter Form elektronisch aufgenommen, visualisiert und validiert. Eine durch indirekte Kalorimetrie individuell angepasste Ernährung senkt nachweislich die Kurzzeit-Mortalität und die Infektionsrate.
Das Vorhaben des FBT 4b zielt auf die Einführung eines klinischen Entscheidungsunterstützungssystems im Bereich der Neurochirurgie ab.
Das Projekt wurde bereits erfolgreich umgesetzt.
Mittels des Entscheidungsunterstützungssystems im Bereich der Neurochirurgie soll eine durchgehende – von der Behandlungsplanung, über den eigentlichen Eingriff und dessen Auswertung – Entscheidungsunterstützung realisiert werden. Dies umfasst die vorbereitende Behandlungsplanung am klinischen Arbeitsplatz, inkl. Erörterung des Eingriffs mit Fachkollegen (z.B. im Rahmen von Tumorboards) oder dem Patienten. Alle Daten werden über standardisierte Schnittstellen, z.B. DICOM ausgetauscht und stehen auch im Krankenhausinformationssystem und das daran angeschlossene Universalarchiv zur Verfügung. Über eine „Mixed-Reality“-Lösung können Daten in 3D visualisiert und im Rahmen der Operationsplanung im Team besprochen werden. Via Head-Mounted Displays platziert die Software die Patientendaten in den Raum und ermöglicht eine Betrachtung und Interaktion von allen Seiten aus. Über das intraoperativ verfügbare Entscheidungsunterstützungssystem stehen sämtliche Planungsdaten während des eigentlichen Eingriffs zur Verfügung. Der Eingriff kann mittels Videokamera dokumentiert werden und so noch während der Operation dazu dienen Fachkollegen hinzuzuziehen bzw. zu Ausbildungszwecken übertragen zu werden. Über die Videoaufzeichnung ist auch die Dokumentation gewährleistet.
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Fördertatbestand 5 „Medikationsmanagement“:
Digitales Medikationsmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV)
Das digitale Management von Medikationen soll durch diesen FTB gefördert werden. Hierdurch soll durch eine präzisere Dokumentation der Medikationen die Arzneimitteltherapiesicherheit erhöht werden. Die Systeme sollen untereinander interoperabel agieren sowie ständig abrufbare Informationen bereitstellen.
Das Vorhaben hat zum Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus durch die Erweiterung des bestehenden digitalen Medikationsmanagementsystems bis Ende 2024 zu erhöhen. Der Medikationsprozess erstreckt sich die über die Bereiche Digitale Anordnung und Verabreichungsdokumentation, Stelldokumentation und AMTS-Check.
Der Medikationsprozess im Krankenhaus ist hochkomplex und durch manuelle Vorgänge in der Dokumentation der Verordnung, Dosierung sowie der Gabe stark fehleranfällig. Eine fehlerhafte Medikation kann schnell die Gesundheit der Patienten gefährden.
Das Vorhaben hat deshalb zum Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus durch die Erweiterung des bestehenden digitalen Medikationsmanagementsystems im Sinne des "Closed Loop Medication" bis Ende 2024 zu erhöhen. Im Medikationsprozess wird sichergestellt, dass dem Patienten das richtige Medikament, in der richtigen Dosis und zur richtigen Zeit verabreicht wird.
Die Versorgung des Klinikums erfolgt aus der Fremdapotheke einer benachbarten, nicht zum Konzern gehörenden Klinik. Das zugehörige Materialwirtschaftssystem der beliefernden Klinik ist schnittstellentechnisch an das Arzneimittelinformationssystem angebunden. Somit erstreckt sich der Medikationsprozess über die Bereiche Digitale Anordnung und Verabreichungsdokumentation, Stelldokumentation und AMTS-Check. Ziel ist es, alle Arbeitsschritte der Medikation im Krankenhausinformationssystem digital abzubilden und die Versorgung patientenindividuell sicherzustellen. Anordnungen (Korrekturen/Änderungen/Absetzungen) einschließlich der Verabreichungsdokumentation erfolgen integriert in der elektronischen Patientenakte (ePa) im Krankenhausinformationssystem und sind für alle am Behandlungsprozess beteiligten Personen jederzeit einsehbar und forensisch verwertbar. Die gesetzlichen Vorgaben zum bundeseinheitlichen Medikationsplan sind umgesetzt, der elektronische Medikationsplan (eMP) wird implementiert. Alle Daten werden im klinischen Informationssystem erfasst und durch den Einsatz von PCs/mobilen Endgeräten an jedem Arbeitsplatz/Patientenbett sofort interoperabel zugänglich gemacht. Bei wiederkehrenden Patienten sind die Medikationsdaten der Voraufenthalte zugänglich. Durch diese Transparenz werden somit Risiken für den Patienten minimiert und die Behandlungsqualität gesteigert. Klinische Entscheidungsprozesse bei der Verordnung werden durch die Einbindung eines Arzneimittelverzeichnisses für Arzneimitteltherapiesicherheitsfunktionen und den Zugriff auf die elektronisch verfügbaren Fachinformationen der Medikamente unterstützt. Ärzte und Pflegepersonal sind außerdem aufgrund der systematischen Überprüfung in der Lage, kritische Abweichungen zu erkennen und patientenindividuell vor unerwünschten Wechselwirkungen, Kontraindikationen und Fehlmedikationen z.B. bei Allergien und Überdosierung zu reagieren.
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Fördertatbestand 9 „telemedizinsche Netzwerke“:
Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Informationstechnische, kommunikationstechnische und robotikbasierte Anlagen, Systeme oder Verfahren und telemedizinische Netzwerke (§19 Abs., 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV)
Das Projekt wurde bereits erfolgreich umgesetzt.
Durch das Vorhaben soll eine Robotik-Unterstützung im Bereich der Neurochirurgie umgesetzt werden. Die eingesetzten Komponenten greifen dabei auf Daten der OP-Planung (z.B. 3D-Rekonstruktionen) zurück und ermöglichen die halb- bzw. vollautomatische robotische Ausrichtung, die navigationsassistierte Tiefenkontrolle und die roboterassistierte Instrumentenführung. Ebenfalls integriert ist eine robotikbasierte intraoperative Bildgebung, die eine bedarfsorientierte Kontrolle der Vorbereitungen des Eingriffs bzw. im Verlauf des Eingriffs erlaubt. Die Systeme dienen als Quelle für die im Fördertatbestand 4 beschriebenen neurochirurgischen Entscheidungsunterstützungssysteme.
Ebenfalls im Rahmen des Vorhabens umgesetzt wird eine intraoperative Videoübertragung, die es ermöglicht Fachkollegen intraoperativ über Audio- und Videokommunikation hinzuzuziehen bzw. den Eingriff zu Ausbildungszwecken zu übertragen.
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Fördertatbestand 2 „Patientenportale“ – Psychosomatische Klinik Bad Neustadt
Patientenportale für digitale Aufnahme- und Entlassmanagement (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr 2 KHSFV)
Der zweite FTB umfasst die Einführung von digitalen Patientenportalen, um den Informationsaustausch zu beschleunigen. Hierbei werden digitales Aufnahme-, Behandlungs-, Entlassungs-, sowie Überleitungsmanagement behandelt.
Das vorliegende Projekt hat als Ziel, für den Träger ein patientengeführtes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Aufklärung und Information sowie zum digitalen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann.
Für den Patienten und die Klinik ist es ein wichtiger Mehrwert, behandlungsrelevante Dokumente der Klinik vorab bereitzustellen. Aktuell kann ein Patient relevante Verträge und Aufklärungsbögen erst zu Beginn seines klinischen Aufenthaltes innerhalb der Klinik ausfüllen. Des Weiteren können sowohl vor, während und nach dem Aufenthalt Doppeldokumentationen und unnötige Wartezeiten durch ineffiziente Informationsstrukturen und fehlende digitale Möglichkeiten zur Kommunikation zwischen Patient und Klinik entstehen.
Das vorliegende Vorhaben hat als Ziel, für die Klinik ein patientengeführtes Portal einzuführen, welches zur Terminierung, Aufklärung und Information sowie zum digitalen Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Parteien effizient genutzt werden kann. Durch die Entwicklung eines Patientenportals und die Integration eines Onlineterminmanagements sowie eines digitalen Entlassmanagements soll bis 2024 eine sektorenübergreifende Digitalisierung der Bereiche Aufnahmemanagement, Behandlungsmanagement, sowie Entlassungs- und Überleitungsmanagement erfolgen. Für das Aufnahmemanagement werden mit der Plattform zusätzliche Funktionalitäten ermöglicht, wie bspw. Online-Terminmanagement für Zuweiser und Patienten, Online Kursbuchung und Ausbau der Videosprechstunden. Es können vorab Unterlagen zwischen Klinik und Patient ausgetauscht werden, während des Aufenthaltes Aufklärungen und Einwilligungen des Patienten digital erfasst werden. Das Vorhaben umfasst zusätzlich die Beschaffung von Bedside-Terminals, die es dem Patienten auch unabhängig von der persönlichen Hardwareausstattung ermöglichen, sich mit dem Behandlungsab- und verlauf auseinanderzusetzen. Dies soll bei den für die Psychosomatik typischen, längeren, Behandlungsaufenthalten allen Patienten eine „digitale Teilhabe“ an der Therapie ermöglichen. Dem kommt insbesondere im Kontext eines psychosomatischen Behandlungsaufenthaltes zusätzlich eine besondere Bedeutung zu, da Patienten mit Suchterkrankungen zum Teil im Rahmen der Therapie in ihrem eigenen Interesse keinen Zugriff auf eigene Mobilgeräte haben sollen und es in diesem Kontext umso wichtiger ist, hier Klinik-eigene Endgeräte den Patienten zur Verfügung zu stellen.
