Medizinproduktesicherheit
Die aktuelle Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verlangt im §6, dass jede Gesundheitseinrichtung mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten sicherzustellen hat, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist. Dies gilt zum 01.01.2017 ohne Übergangszeit.
Die am RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt bereits etablierten Prozesse zum Umgang mit Produktrückrufen, korrektiven Maßnahmen, Sicherheitshinweisen und (Beinnah-)Vorkommnisse wurden um diese neue Forderung aus der MPBetreibV ergänzt.
Zentraler Kontakt Medizinproduktesicherheit:
Medizinprodukte-Sicherheit(at)campus-nes.de